Matthias-Erzberger-Schule
Der Elternbeirat informiert
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
unsere Schule lebt vom partnerschaftlichen Miteinander. Auch wir Eltern können dazu beitragen. Als neu gewählte Elternbeiratsvorsitzende möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick über die Möglichkeiten der Elternbeteiligung geben.
Grundlage der Elternarbeit ist sowohl das Grundgesetz (Art. 6 Abs. 2 GG) als auch das Schulgesetz von Baden-Württemberg (§§ 55–61 SchG) und die Elternbeiratsverordnung von Baden-Württemberg.
„Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken. Die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Schule für die Erziehung und Bildung der Jugend fordert die vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Erziehungsträger. Schule und Elternhaus unterstützen sich bei der Erziehung und Bildung der Jugend und pflegen ihre Erziehungsgemeinschaft." — § 55 Abs. 1 Schulgesetz Baden-Württemberg
Konkret ist unsere Mitarbeit in den Klassenpflegschaften, dem Elternbeirat oder der Schulkonferenz gefordert.
Klassenpflegschaft
Klassenpflegschaftssitzungen finden an der MES in der Regel in jeder Klasse zu Beginn des neuen Schuljahres statt. Im zweiten Schulhalbjahr bietet die Schule einen Elternsprechtag an. Bereits bei der ersten Klassenpflegschaftssitzung wählen die Eltern der Klasse einen Elternvertreter und einen Stellvertreter, die beide automatisch Mitglieder des Elternbeirates an der MES sind.
Elternbeirat
Alle Klassenelternvertreter und deren Stellvertreter bilden den Elternbeirat. Im Anschluss an die ersten Klassenpflegschaftssitzungen treffen sich die neu gewählten Elternvertreter zur konstituierenden Sitzung des Elternbeirats. Sie wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter und weitere Funktionsträger. Der Elternbeirat trifft sich mindestens einmal pro Schuljahr.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Sie fördert das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern und Schülern, vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten und berät über Angelegenheiten von wesentlicher Bedeutung, u. a.:
- Erlass der Schul- und Hausordnung
- allgemeine Fragen zu Klassenarbeiten und Hausaufgaben
- Grundsätze für besondere Schulveranstaltungen
- Grundsätze für außerunterrichtliche Veranstaltungen (z. B. Klassenfahrten)
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Burkhardtsmaier (Gesamtelternvertreter), Silke Schicht (stellv. Gesamtelternvertreterin)
Infodienst Eltern des Kultusministeriums
- Infodienst Kultusministerium, März 2024
- Infodienst Eltern 128, Januar 2024
- Infodienst Eltern 127, November 2023
- Infodienst Eltern 126, September 2023