Berufsausbildung
2-jährige Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz
Die Ausbildung zur staatlich anerkannrten sozialpädagogischen Assistenz befähigt dazu, in Einrichtungen der öffentlichen und freien Träger als Fachkraftnach §7 Abs 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern mitzuwirken.
Voraussetzung
Qualifizierter Hauptschulabschluss
Abschluss
Staatlich anerkannte/r sozialpädagogische/r Assistent/in
Anmeldezeitraum
Anmeldeschluss ist der 1. März
Frau Michaela Baur
Abteilungsleiterin und zuständig für die Schüleraufnahme
ÖFFNUNGSZEITEN SEKRETARIAT
Mo.-Do.: 7:15 - 12:15 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Fr.: 7:15 - 12:15 Uhr