Berufsausbildung

2-jährige Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz

Die Ausbildung zur staatlich anerkannrten sozialpädagogischen Assistenz befähigt dazu, in Einrichtungen der öffentlichen und freien Träger als Fachkraftnach §7 Abs 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern mitzuwirken.

Voraussetzung

Qualifizierter Hauptschulabschluss

Abschluss

Staatlich anerkannte/r sozialpädagogische/r Assistent/in

Anmeldezeitraum

Anmeldeschluss ist der 1. März

Frau Michaela Baur

Abteilungsleiterin und zuständig für die Schüleraufnahme

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