News aus dem schulalltag
Aktuelles
Mai 2021
Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) im ÖPNV
Zur Information für alle Schülerinnen und Schüler, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen:
das neue Infektionsschutzgesetzt verpflichtet Fahrgäste seit 22. April 2021 zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar). Bundesweit einheitlich gilt seither für Fahrgäste – sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts in einer zu dem jeweiligen Verkehr gehörenden Einrichtung – „die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar)“ (vgl. § 28b Abs. 1 Nr. 9). Eine der FFP2-Maske vergleichbare Schutzwirkung erfüllen nur noch die Masken mit den Standards KN95 bzw. N95. Eine medizinische OP-Maske hat keine vergleichbare Schutzwirkung wie eine FFP2-Maske.
ÖFFNUNGSZEITEN SEKRETARIAT
Mo.-Do.: 7:15 - 12:15 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Fr.: 7:15 - 12:15 Uhr